FAQ - Fahrzeugzulassung

Fahrzeugprüfung

  • Welche Änderungen am Fahrzeug sind prüfpflichtig?

    Der Halter oder die Halterin hat der Zulassungsbehörde Änderungen an den Fahrzeugen zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen.

    Siehe Detailinformationen

  • Wie erhalte ich einen Termin für eine Fahrzeugprüfung?

    Telefonisch, schriftlich (Unterlagen einsenden) oder persönlich am Schalter für die Fahrzeug-Disposition

    • VSZ Obwalden
    • VSZ Nidwalden
  • Wann muss ich mein Fahrzeug vorführen?

    Alle mit Kontrollschildern zugelassenen Fahrzeuge unterliegen der amtlichen, periodischen Nachprüfung. Es gelten folgende Prüfungsintervalle:

    VTS Art. 33 Periodische Prüfungspflicht

  • Was muss ich tun, wenn ich kurzfristig den Prüfungstermin absagen muss? Entstehen Kosten?

    Sofern Sie das Fahrzeug am dafür vorgesehenen Termin nicht vorführen können, und auch eine Stellvertretung nicht möglich ist, bitten wir Sie, uns das Aufgebot unverzüglich mit einem Terminvorschlag zurückzusenden. Sie können die Terminänderung auch telefonisch beantragen.

    Wichtig: Die Verschiebung darf einen Monat nicht überschreiten.

    Bitte beachten:

    Terminverschiebungen müssen mindestens sieben Tage vor dem Prüfungstermin erfolgen. Bei Nichterscheinen, zu spätem Verschieben oder zu später Abmeldung wird die Prüfungsgebühr verrechnet.

    Die Fahrzeugprüfung entfällt und das Aufgebot wird ungültig, wenn das Fahrzeug spätestens 7 Tage vor der Prüfung durch ein anderes ersetzt wird oder die Kontrollschilder beim Verkehrssicherheitszentrum deponiert werden. Bei Fahrzeugen mit Wechselschildern ist der entspre­chende Fahrzeugausweis spätestens 7 Arbeitstage vor der Prüfung zu annullieren.

  • Wie muss ich mein Fahrzeug auf die Prüfung vorbereiten?

    Wir bitten Sie, das Fahrzeug vor der Prüfung von einem Fachbetrieb prüfen, soweit nötig instandstellen sowie reinigen zu lassen. (Automatenwäsche genügt nicht). Die Fahrgestellnummer muss lesbar sein.

    Sie dürfen das Fahrzeug im Winter mit Sommerpneus vorführen, sofern es die Strassenverhältnisse zulassen. In jedem Fall muss eine Probefahrt durchgeführt werden können.

    Mit mindestens 75% der Nutzlast zu beladen sind:

    • Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 2500 kg und Sachentransportanhänger.­
  • Darf ich mein Fahrzeug im Winter mit Sommerpneus vorführen?

    Sie dürfen das Fahrzeug im Winter mit Sommerpneus vorführen, sofern es die Strassenverhältnisse zulassen.

    In jedem Fall muss eine Probefahrt durchgeführt werden können.

Online Kontrollschilder-Auktion

  • Wie kann ein Wunschschild gekauft werden?

    Ein Wunschkontrollschild kann nach Ihrer Registrierung über den Direktlink für NW oder für OW bestellt werden. Sobald die Nummer bei uns eingetroffen ist, können Sie nach Bezahlung der Zusatzgebühr das Kontrollschild beziehen.

  • Wie komme ich zu einem Wunschkontrollschild?
  • Wie kann ein Kontrollschild im Direktverkauf erworben werden?

    Ein Kontrollschild aus dem Direktverkauf kann nach Ihrer Registrierung über den Link für NW oder OW erworben werden. Kontrollschilder aus dem Direktverkauf können nach Bezahlung der Zusatzgebühr sofort am Schalter bezogen werden.

  • Kann ich ein Kontrollschild aus dem Direktverkauf am Schalter erwerben?

    Ein Kontrollschild aus dem Direktverkauf kann am PC in der Schalterhalle ausgewählt und nach Bezahlung sofort eingelöst werden.

  • Ich wohne noch nicht im Kanton OW oder NW und möchte mich für die Kontrollschilderauktion anmelden.

    Sie können Sich trotzdem für die Auktion anmelden/registrieren. Beim Punkt 2 der Registrierung klicken Sie auf weiter. Sie kommen anschliessend auf das Bild Identifikation Halter. Klicken Sie bei diesem Bild ganz unten auf Später. Anschliessend können Sie unter Punkt 3 Ihre Angaben erfassen.

  • Ich habe mein Passwort vergessen.

    Klicken Sie in der Kontrollschilderauktion auf Login. Es erscheint der Bildschirm Anmeldung. Geben Sie den Benutzernamen ein und klicken Sie unten links auf Passwort vergessen. Nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie per Mail einen Zurücksetzungscode. Nach Eingabe von diesem Code können Sie ein neues Passwort erstellen.

  • Ich habe meinen Benutzernamen vergessen.

    Sie können per Mail Ihren Benutzernamen anfragen. info@vsz.ch Dazu brauchen wir folgende Angaben von Ihnen: Name, Vorname, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse. Sollten Sie das Passwort auch nicht mehr wissen, können Sie nach Erhalt Ihres Benutzernamens ein neues Passwort anfordern.

  • Ich kann nach der Registrierung nicht einloggen.

    Per Mail haben Sie nach erfolgreichem Erstellen von Ihrem Konto einen Aktivierungscode erhalten damit Sie Ihr Konto aktivieren können. Wurde dieser Code nicht eingegeben, kann auch nicht eingeloggt werden. Sie können per Mail mit Angabe von Ihrem Benutzernamen Ihr Konto von uns aktivieren lassen. info@vsz.ch

  • Kann ich ein Kontrollschild für eine andere Person erwerben?

    Grundsätzlich dürfen Kontrollschilder nicht für Drittpersonen erworben werden. Es ist verboten, Gebote unter einem falschen Namen zu tätigen, selbst wenn das System diese akzeptiert hat.
    Die ersteigerten Kontrollschilder können nach der Ersteinlösung, wie die übrigen im ordentlichen (schriftlichen) Verfahren kostenpflichtig gemäss Reglement übertragen werden.

  • Wie kann ich ein Kontrollschild für ein Unternehmen erwerben?

    Voraussetzung ist, dass Sie im Handelsregister dieses Unternehmen eingetragen oder Inhaber/Inhaberin sind. Kontrollschilder dürfen nur unter dem eigenen Namen (Privatperson) gesteigert und erworben werden.
    Die Einlösung wird mit dem normalen Formular Kontrollschilderübertragung auf das Unternehmen vorgenommen und ist in diesem Fall kostenlos. Das Formular muss gemäss Handelsregister unterzeichnet sein.
    Weitere Übertragungen sind nur innerhalb des Reglements möglich und kostenpflichtig.

  • Sind die Kosten für die Immatrikulation im Steigerungsbetrag inbegriffen?

    Die Gebühren für die Immatrikulation eines Fahrzeuges und die Kosten für das Kontrollschild im Längsformat (hinten 11 x 50 cm) auf das ersteigerte Kontrollschild sind im Auktionspreis nicht enthalten. Kontrollschilder im Hochformat (hinten 16 x 30 cm) sind zusätzlich zu bezahlen.

  • Wie wird der ersteigerte Betrag eingesetzt?

    Der grösste Teil des Ertrages fliesst den Kantonen OW und NW zu. 20 Prozent des Ertrages fliesst in den Verkehrssicherheitsfonds des VSZ OW/NW. Das VSZ bestimmt die genaue Verwendung des Fonds. (z.B. Verkehrsunterricht Schule, Fahrradprüfung, Verkehrsgarten, usw.)

Kontrollschilder

Versicherungsnachweis

  • Wann benötige ich einen Versicherungsnachweis?

    Ein Versicherungsnachweis muss unter anderem beigebracht werden bei der Fahrzeugzulassung, beim Fahrzeug-, Halter- oder Kantonswechsel, bei einer Namensänderung, beim Kontrollschilderwechsel, bei einer Wiederinverkehrsetzung von Kontrollschildern nach einem Depot sowie nach dem Erlöschen der Haftpflichtversicherung.

    Der elektronische Versicherungsnachweis (eVn) ist die Bestätigung, die der Versicherer gemäss Art. 68 Abs. 1 SVG zuhanden der Zulassungsbehörde auszustellen hat. Für den Halter und die Zulassungsbehörde stellt sie somit den Nachweis dar, dass die gesetzlich erforderliche Haftpflichtdeckung besteht.

Personalien/Umzug/Ausland

Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

mailto:info@vsz.ch