Warnungsentzug nach schwerer Widerhandlung

Nach einer schweren Widerhandlung wird der Lernfahr- oder Führerausweis für mindestens drei Monate entzogen.

Im Wiederholungsfall wird die Entzugsdauer deutlich erhöht. Die Mindestentzugsdauern betragen 6 oder 12 Monate.

Nach einer schweren Widerhandlung wird der Führerausweis für unbestimmte Zeit, mindestens aber für 24 Monate entzogen (Sicherungsentzug), wenn der Ausweis in den vergangenen 10 Jahren zweimal wegen schweren Widerhandlungen oder dreimal wegen mindestens mittelschweren Widerhandlungen entzogen war.

Wird innert fünf Jahren nach dem Entzug für unbestimmte Zeit erneut eine schwere (oder mittelschwere) Widerhandlung begangen, wird der Führerausweis für immer entzogen (Sicherungsentzug).

Art. 16c SVG

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