Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Veranlagung Verkehrssteuern Zahlungsmodalitäten


Veranlagung Verkehrssteuern Fahrzeuge

Die Veranlagung der Verkehrssteuern erfolgt gestützt auf die Gesetzgebung der Kantone OW/NW. Die Steuerpflicht beginnt mit der Immatrikulation eines Fahrzeuges bzw. der Abgabe von Kontrollschildern und endet am Tag, an welchem die Kontrollschilder im Verkehrssicherheitszentrum OW/NW deponiert werden.

Veranlagung Verkehrssteuern Schiffe

Die Veranlagung der Verkehrssteuern für Schiffe erfolgt gestützt auf die Gesetzgebung der Kantone OW/NW. Die Steuerpflicht beginnt mit der Immatrikulation eines Schiffes.

Die Steuerperiode ist das Kalenderjahr.

Die Hälfte der Jahressteuer wird geschuldet, wenn die Inverkehrsetzung nach dem 31. Juli oder die Ausserverkehrsetzung zischen dem 1. April und dem 31. Juli erfolgt. Wird das Schiff vor dem 31. März ausser Verkehr gesetzt, entfällt die Steuer für dieses Kalenderjahr.

Rechtsmittel

Gegen eine Rechnung kann binnen 20 Tagen seit Empfang beim Verkehrssicherheitszentrum, Postfach, Kreuzstrasse 2, CH-6371 Stans, schriftlich Einsprache eingereicht werden. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Rechnung und allfällige Beweisurkunden sowie das Zustellkuvert sind beizulegen.

Rechnung für die Pauschale Schwerverkehrsabgabe

Gegen die Veranlagung der Pauschalen Schwerverkehrsabgabe kann binnen 30 Tagen seit Empfang bei der Eidg. Oberzolldirektion, Monbijousstrasse 91, CH-5003 Bern, schriftlich Beschwerde eingereicht werden Die Beschwerde muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten Die angefochtene Rechnung und allfällige Beweisurkunden sowie das Zustellkuvert sind beizulegen.

Zahlungsfristen

Die Zahlungsfrist für Rechnungen von Verkehrssteuern und Gebühren beträgt 30 Tage. Eine allfällige Mahnung ist gebührenpflichtig.

Zahlungsmöglichkeiten

Sämtliche Schaltergeschäfte sind gegen Bar oder mit Kredit- bzw. Debit-Card-Zahlung zu begleichen

Alle anderen Dienstleistungen, welche gegen Rechnung erfolgen, sind via E-Banking / Postüberweisung innert der oben angegebenen Frist zu bezahlen.

Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

mailto:info@vsz.ch