Rechtliches Gehör/Verfügung

Rechtliches Gehör

Bevor eine Massnahme verfügt wird, kann dem Betroffenen Gelegenheit gegeben werden, sich zum Fall innerhalb einer Frist von 10 Tagen schriftlich zu äussern. Wer eine erhöhte Massnahmeempfindlichkeit (z.B. berufliche Angewiesenheit auf den Führerausweis) aufweist, hat dies im Rahmen des rechtlichen Gehörs geltend zu machen. Nach Ablauf der 10-tägigen Frist wird das Verfahren weitergeführt und eine kostenpflichtige Verfügung erlassen.

Verfügung

Gegen die Verfügung kann beim Verkehrssicherheitszentrum (VSZ) innerhalb einer Frist von 20 Tagen eine kostenpflichtige Einsprache erhoben werden. Gegen den Einsprache-Entscheid kann beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden. Gegen den letztinstanzlichen kantonalen Entscheid kann beim Bundesgericht in Lausanne Beschwerde geführt werden.

Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

mailto:admas@vsz.ch