Zuteilung von Kontrollschildern

Die Kontrollschilder und die Kontrollschildnummern werden nur leihweise abgegeben und bleiben gemäss Artikel 87 Abs. 5 VZV Eigentum der Zulassungsbehörde.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung einer bestimmten Kontrollschildnummer. Sofern verfügbar, können für Motorwagen und Motorräder (exkl. Kollektiv- / Tagesschilder usw.) auf Wunsch bestimmte weisse Kontrollschildnummern innerhalb oder ausserhalb der laufenden Serie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zugeteilt werden.

Neben den ordentlichen Gebühren für die Abgabe neuer Kontrollschilder, ist für die Zuteilung einer speziellen Kontrollschildnummer im Sinne einer Einräumung eines besonderen Vorteils eine nicht-hoheitliche Zusatzentschädigung zu entrichten.

    Weitere Informationen

    E-Mail-Adresse

    mailto:info@vsz.ch