Ärztliche Untersuchungen

Ärztinnen und Ärzte zur Untersuchung (Stufenregelung)

Ab 1. Juli 2016 gilt gesamtschweizerisch eine Stufenregelung der zu verkehrsmedizinischen Untersuchungen zugelassenen Ärztinnen und Ärzte (vier Stufen).

Die Stufenregelung sieht vor, dass

  • Ärztinnen und Ärzte der Anerkennungsstufe 1 Seniorinnen und Senioren im Rahmen der obligatorischen verkehrsmedizinischen Kontrollen untersuchen dürfen
  • Ärztinnen und Ärzte mit einer Anerkennungsstufe 2 zur Untersuchung von Bewerber/-innen und Ausweisinhaber/-innen höherer Kategorien (z.B. Berufschauffeusen und -chauffeure) berechtigt sind
  • Ärztinnen und Ärzte mit einer Anerkennungsstufe 3 als Zweituntersuchende zum Einsatz kommen und zudem Erstuntersuchungen in Spezialfällen vornehmen sollen
  • Ärztinnen und Ärzte mit der Anerkennungsstufe 4 komplexe medizinische Fragestellungen klären und Fahreignungsbegutachtungen durchführen sollen.

Im Falle eines medizinischen Gebrechens oder anderer Einschränkungen besteht die Möglichkeit, unter Einhaltung gewisser Auflagen weiterhin fahrgeeignet zu sein.

Stufenregelung: www.medtraffic.ch

irm:Zeugnis Fahreignungsabklärung

Ärzte und Verkehrspsychologen in Ihrer Nähe

Weitere Informationen

Medizinisches Kontrollwesen

041 666 66 00 – OW

E-Mail-Adresse

mailto:emedko@vsz.ch