Ferienbewilligung

Befristete Zulassung

Die Bewilligung zur befristeten Zulassung von Schiffen ohne anerkannten Standplatz für den Vierwaldstättersee sowie von Schiffen mit ausserkantonalem Standort wird in Form einer Vignette beziehungsweise bei Schiffen mit ausländischem Standort in Form eines Ausweises mit Schildern erteilt.

Weitere Informationen siehe "Merkblatt Ferienzulassung"

 

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Seit 01. August 2024 gilt eine generelle Schiffsmelde- und Reinigungspflicht. Bitte beachten Sie den Link unten.

Schiffsreinigungspflicht in der Zentralschweiz

Merkblatt vom Bundesamt für Umwelt BAFU

Merkblatt von "Umwelt Zentralschweiz"

Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

schiffe@vsz.ch