Ausländische Schiffsführerausweise

Wer sich vorübergehend in der Schweiz aufhält, darf ein schweizerisches Schiff der Kategorie führen, für die er eines der folgenden Dokumente vorweisen kann:

  • einen nationalen Führerausweis
  • ein internationales Zertifikat, das auf der Grundlage der Resolution Nr. 40 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa ausgestellt wurde.

Wer sich vorübergehend in der Schweiz aufhält, darf sein ausländisches Schiff führen, wenn aus einem der unter Absatz 1 genannten Dokumente ersichtlich ist, dass er in seinem Land dieses Schiff führen darf.

siehe BSV Art. 91

 

Personen, die seit mehr als zwölf Monaten in der Schweiz Wohnsitz haben, benötigen einen schweizerischen Führerausweis.

siehe BSV Art. 91a

Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

schiffe@vsz.ch