Export von Fahrzeugen

Motorfahrzeuge, deren Überführung ins Ausland beabsichtigt ist, unterliegen der provisorischen Immatrikulation. Unverzollte Fahrzeuge dürfen nur mit Zustimmung der Zollbehörde immatrikuliert werden. Wenn Sie sich um eine solche provisorische Immatrikulation für eine Überführungsfahrt ins Ausland bewerben wollen, können Sie entweder selbst einen befristeten Versicherungsnachweis beibringen oder der kantonalen Kollektiv-Haftpflichtversicherung beitreten.


Es sind folgende Dokumente notwendig:

  • Fahrzeugausweis (Original)
  • Betriebssicherheitsbestätigung einer Reparaturwerkstätte bei Fahrzeugen die älter als 10 Jahre sind und seit mehr als einem Jahr nicht mehr vorgeführt wurden. (Als Bestätigung gelten nur Händler mit obwaldnerischen und nidwaldnerischen Kollektivschilder).
  • Personalausweis (Führerausweis, Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
  • Versicherungsnachweis (nur bei privater Haftpflichtversicherung)
  • Zustimmung Zollbehörde bei unverzolltem Fahrzeug


Kosten Kollektiv-Haftpflichtversicherung
Gültig für den laufenden MonatCHF
Bei Einlösung bis 15. des Monats185.50
Bei Einlösung ab 16. bis Ende Monat92.80
Gültig für max. 4 Tage des laufenden Monats und für den ganzen kommenden Monat206.10
Verkehrssteuer und Schwerverkehrsabgabe
Gültig für den laufenden Monat/Hubraumabhängig                 CHF/Minimum
Bei Einlösung bis Ende Monat                                          ab 60.00
Bei Einlösung ab 16. bis Ende Monatab 30.00
Gültig für max. 4 Tage des laufenden Monats und für den ganzen kommenden Monatab 70.00
Für schwere Motorwagen (ausg. Sattelanhänger) ist zusätzlich die Schwerverkehrsabgabe zu bezahlenab 200.00
Gebühren
Dokumente                                                                            CHF
Fahrzeugausweis       50.00
Kontrollschilder (Paar) 40.00
Grüne Versicherungskarte                                                                     20.00
Kontrollmarke 5.00

Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

mailto:info@vsz.ch