Motorfahrzeuge, deren Überführung ins Ausland beabsichtigt ist, unterliegen der provisorischen Immatrikulation. Unverzollte Fahrzeuge dürfen nur mit Zustimmung der Zollbehörde immatrikuliert werden. Wenn Sie sich um eine solche provisorische Immatrikulation für eine Überführungsfahrt ins Ausland bewerben wollen, können Sie entweder selbst einen befristeten Versicherungsnachweis beibringen oder der kantonalen Kollektiv-Haftpflichtversicherung beitreten.
Es sind folgende Dokumente notwendig:
- Fahrzeugausweis (Original)
- Betriebssicherheitsbestätigung einer Reparaturwerkstätte bei Fahrzeugen die älter als 10 Jahre sind und seit mehr als einem Jahr nicht mehr vorgeführt wurden. (Als Bestätigung gelten nur Händler mit obwaldnerischen und nidwaldnerischen Kollektivschilder).
- Personalausweis (Führerausweis, Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
- Versicherungsnachweis (nur bei privater Haftpflichtversicherung)
- Zustimmung Zollbehörde bei unverzolltem Fahrzeug