Sicherungsentzug

Bei einem Sicherungsentzug handelt es sich um eine Massnahme zum Schutz der Strassenverkehrsteilnehmer vor ungeeigneten Fahrzeuglenkern. Besteht der Verdacht, dass eine Person nicht mehr fahrgeeignet ist, muss der Führerausweis bis zur Abklärung von Ausschlussgründen sofort vorsorglich entzogen werden.

Ein Sicherungsentzug wird verfügt, wenn die Fahreignung namentlich aus folgenden Gründen abgesprochen werden muss:

  • die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit reicht nicht oder nicht mehr aus, ein Motorfahrzeug sicher zu führen
  • Alkohol-, Drogen- oder Medikamentensucht
  • charakterliche Nichteignung, zum Beispiel aufgrund wiederholter Auffälligkeit im Strassenverkehr
  • charakterliche Nichteignung aufgrund des Kaskadensystems (gesetzliche Vermutung fehlender Fahreignung infolge wiederholter Rückfälle)

Der Sicherungsentzug betrifft sämtliche Kategorien, Unter- und Spezialkategorien und wird auf unbestimmte Zeit angeordnet. Der auf unbestimmte Zeit entzogene Lernfahr- oder Führerausweis kann bedingt und unter Auflagen wiedererteilt werden, wenn eine allfällige gesetzliche oder verfügte Sperrfrist abgelaufen ist und die betroffene Person die Behebung des Mangels nachweist, der die Fahreignung ausgeschlossen hat. Hierzu ist in der Regel eine verkehrsmedizinische oder verkehrspsychologische Untersuchung erforderlich. Mit der Wiedererteilung der Fahrberechtigung werden in der Regel Auflagen angeordnet, die im Führerausweis eingetragen werden.

Art. 16d SVG

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