Medizinische Mindestanforderungen
Angaben zu den medizinischen Mindestanforderungen finden sie hier.
Falls auf dem Gesuch für die Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises eine der Fragen unter 3.1 – 3.4 mit "ja" beantwortet wird, muss diesem Gesuch ein Bericht der/des behandelnden Ärztin/Arztes beigelegt werden. (andernfalls zwingende Überweisung an eine anerkannte Ärztin/einen anerkannten Arzt der Stufe 3).
Anerkannte Ärzte finden Sie hier.
Das Formular für den medizinischen Kontrolluntersuch erhalten Sie direkt bei uns am Schalter oder via telefonischer Bestellung.