Medizinische Mindestanforderungen

Angaben zu den medizinischen Mindestanforderungen finden sie hier.

Falls auf dem Gesuch für die Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises eine der Fragen unter 3.1 – 3.4 mit "ja" beantwortet wird, muss diesem Gesuch ein Bericht der/des behandelnden Ärztin/Arztes beigelegt werden. (andernfalls zwingende Überweisung an eine anerkannte Ärztin/einen anerkannten Arzt der Stufe 3).

Anerkannte Ärzte finden Sie hier.

Das Formular für den medizinischen Kontrolluntersuch erhalten Sie direkt bei uns am Schalter oder via telefonischer Bestellung.

Weitere Informationen

Hauptnummer

041 618 41 41 – NW

041 666 66 00 – OW

E-Mail-Adresse

info@vsz.ch