Verlust der Kontrollschilder

Wenn Sie Kontrollschilder verloren haben oder Ihnen diese gestohlen wurden, sind Sie verpflichtet dies in einem ersten Schritt der Kantonspolizei Ob- oder Nidwalden zu melden, bzw. dort eine Verlustanzeige zu platzieren.

Anschliessend ist der Verlust mittels Verlustanzeige unmittelbar der zuständigen Behörde (VZV, Art. 87 Abs. 2), in diesem Fall dem Verkehrssicherheitszentrum OW/NW in Sarnen oder Stans, zu melden:

  • Kantonspolizei Ob- oder Nidwalden (Verlustanzeige verlangen)
  • Verkehrssicherheitszentrum OW/NW (Verlustanzeige abgeben)

Bei Verlust des Vorder- oder Hinter-Schildes wird die Benützung des Fahrzeuges für höchstens 30 Tage gestattet (Kopie der Verlustanzeige mitführen). Bei Verlust der beiden Autoschilder oder des Motorradschildes werden sofort neue Kontrollschilder zugeteilt. Dazu benötigen wir von Ihnen den Fahrzeugausweis und einen neuen gültigen Versicherungsnachweis.  

Die vermissten Kontrollschilder werden im automatisierten Fahndungssystem (RIPOL) für die Dauer von mindestens fünf Jahren ausgeschrieben. Es ist Sache der Halterin, bzw. des Halters, sich beim VSZ OW/NW zeitgerecht über die aktuell gültigen Ausschreibungsfristen zu erkundigen.  Bei Verlust von Kontrollschilder besteht kein Anspruch auf gleichwertigen Ersatz.

Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

mailto:info@vsz.ch