Ablauf eines Verfahrens

Eine Verkehrsregelverletzung zieht normalerweise zwei Verfahren nach sich:

Strafverfahren

Die Strafbehörde des Begehungsortes (Staatsanwaltschaft) entscheidet über die Strafe (Busse, Freiheits- oder Geldstrafe).

Administrativverfahren

Die Administrativbehörde des Wohnsitzkantons entscheidet über die Administrativmassnahme.

Der Angeschuldigte muss seine Verteidigungsrechte bereits im Strafverfahren wahrnehmen. Die Administrativbehörde darf in der Regel nicht von den Tatsachenfeststellungen eines rechtskräftigen Strafbescheides abweichen.    

Die Behörde erlässt je nach Vorfall und Leumund als Motorfahrzeugführer folgende Massnahmen:

  • Verwarnung
  • Führerausweisentzug
  • Aberkennung des ausländischen Führerausweises
  • Anordnung von Verkehrsunterricht
  • Neue Führerprüfung oder Kontrollfahrt
  • Fahreignungsabklärung

Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

mailto:admas@vsz.ch