Technische Änderungen

Melde- und prüfpflichtige Änderungen:

Der Halter/in hat der Zulassungsbehörde Änderungen an Fahrzeugen zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen.

Meldepflichtig sind insbesondere:

  • Änderungen der Fahrzeugeinteilung
  • Änderungen der Abmessungen, des Achsabstands, der Spurweite, der Gewichte
  • Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern
  • nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Auspuffanlagen
  • Änderungen an der Kraftübertragung (Getriebe- und Achsübersetzung)
  • nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder
  • Änderungen der Lenkanlage, der Bremsanlage
  • das Anbringen einer Anhängevorrichtung
  • das Ausserbetriebsetzen von Rückhaltesystemen oder Teilen davon (z. B. Airbag, Gurtstraffer)
  • alle weiteren wesentlichen Änderungen

Ausserordentliche Prüfungspflicht (VTS Art. 34)


Umbau leichte und schwere Wohnmotorwagen

Umbau leichte Wohnmotorwagen

Umbau schwere Wohnmotorwagen

Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

mailto:dispo@vsz.ch