Technische Änderungen
Melde- und prüfpflichtige Änderungen:
Der Halter/in hat der Zulassungsbehörde Änderungen an Fahrzeugen zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen.
Meldepflichtig sind insbesondere:
- Änderungen der Fahrzeugeinteilung
- Änderungen der Abmessungen, des Achsabstands, der Spurweite, der Gewichte
- Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern
- nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Auspuffanlagen
- Änderungen an der Kraftübertragung (Getriebe- und Achsübersetzung)
- nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder
- Änderungen der Lenkanlage, der Bremsanlage
- das Anbringen einer Anhängevorrichtung
- das Ausserbetriebsetzen von Rückhaltesystemen oder Teilen davon (z. B. Airbag, Gurtstraffer)
- alle weiteren wesentlichen Änderungen
Ausserordentliche Prüfungspflicht (VTS Art. 34)