Ausserverkehrsetzung

Für die ordentliche Ausserverkehrsetzung (Annullation) benötigen wir:

  • die Schiffskontrollschilder
  • den Schiffsausweis (Originial)

Wichtig: Sind die Kontrollschilder nicht mehr beizubringen ist ein Verlustrapport bei der Polizei zu erstellen und an uns weiterzuleiten.

Die Schiffssteuer läuft weiter bis wir im Besitz der Kontrollschilder oder des Verlustrapportes sind.

Eine Hinterlegung der Schiffskontrollschilder ist nicht möglich.
(Steuer pro Kalenderjahr, siehe unter Steuern und Gebühren.)

Weitere Informationen

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Schifffahrt

041 618 41 41 – NW

041 666 66 00 – OW

E-Mail-Adresse

info@vsz.ch