Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung kann erst nach bestandener Theorieprüfung abgelegt werden. Zuständig für die Prüfungsabnahme ist die Behörde des Wohnsitzkantons.

Auf ein schriftlich begründetes Gesuch hin kann die Prüfung in einem anderen Kanton abgelegt werden. Sobald der Bewerber für den praktischen Teil ausgebildet ist kann er sich anmelden (resp. der Fahrlehrer).

Der Prüfungstermin wird schriftlich bestätigt. An der praktischen Prüfung wird festgestellt ob der Bewerber ein Schiff nach den Verkehrsregeln sowie unter besonderen Umständen sicher führen kann. Die Prüfung ist auf einem Schiff jener Kategorie abzulegen für die der Bewerber den Ausweis erlangen will. Das Prüfungsschiff muss in sauberem Zustand und immatrikuliert sein (keine Schiffe mit Werftnummern).

  • Prüfungsorte NW: Buochs (nur Kat. A) und Stansstad
  • Prüfungsorte OW: Alpnachstad und Sarnen

Die praktische Prüfung kann frühestens nach Ablauf eines Monats wiederholt werden.

Segelprüfung (Kat. D)

Die praktische Prüfung der Kat. D wird durchgeführt wenn die Windstärke mindestens 2 Beaufort beträgt.

Bei der Windstärke über 5 Beaufort kann der Kandidat auf die Durchführung der Prüfung verzichten.

Für die Anmeldung zur praktischen Segelprüfung wenden Sie sich (resp. der Fahrlehrer) direkt an:

Urs Zeder Tel P: 079 643 18 87 E-Mail: ridgeway@bluewin.ch

Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

schiffe@vsz.ch