Händler-/Kollektivschild
Es werden folgende Arten von Kollektiv-Fahrzeugausweisen in Verbindung mit Händlerschildern ausgestellt:
Motorwagen, Motorräder, Kleinmotorräder, landwirtschaftliche Motorfahrzeuge, Arbeitsmotorfahrzeuge oder Anhänger.
Voraussetzungen:
Gemäss Art. 23 VVV (Verkehrsversicherungsverordnung) werden Kollektiv-Fahrzeugausweise an Betriebe abgegeben, welche die im Anhang 4 VVV aufgeführten Voraussetzungen erfüllen, über die für die Art des Betriebes erforderlichen Bewilligungen verfügen, die Gewähr für eine einwandfreie Verwendung des Kollektiv-Fahrzeugausweises bieten und soweit es sich um Unternehmen des Motorfahrzeuggewerbes handelt, die in Art. 71 Abs.2 Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG) vorgeschriebene Versicherung abgeschlossen haben.