Verkehrsmedizinisches Kontrollwesen
Verkehrsmedizinische Kontrollpflicht
Einer verkehrsmedizinischen Kontrollpflicht (Medko) unterstehen - neben Lenkerinnen und Lenkern mit entsprechenden Auflagen - folgende Personen:
- Bewerber/innen für einen Lernfahrausweis der Kategorien C, C1, D, D1 sowie für die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport
- Inhaber von höheren Führer- und Schiffsführer-Ausweiskategorien
- Senioren (ab 75 Jahren)
- Bewerber/innen für einen Lernfahr- oder Führerausweis >75Jahre
Die verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen dienen der Verkehrssicherheit. Je nach Gruppe resp. Führerausweiskategorie sind die medizinischen Mindestanforderungen unterschiedlich streng.
Medizinische Mindestanforderungen
Intervalle medizinische Kontrolluntersuchungen
Mehr Informationen unter: www.medtraffic.ch