Verkehrsmedizinisches Kontrollwesen

Verkehrsmedizinische Kontrollpflicht

Einer verkehrsmedizinischen Kontrollpflicht (Medko) unterstehen - neben Lenkerinnen und Lenkern mit entsprechenden Auflagen - folgende Personen:

  • Bewerber/innen für einen Lernfahrausweis der Kategorien C, C1, D, D1 sowie für die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport
  • Inhaber von höheren Führer- und Schiffsführer-Ausweiskategorien
  • Senioren (ab 75 Jahren)
  • Bewerber/innen für einen Lernfahr- oder Führerausweis >75Jahre

Die verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen dienen der Verkehrssicherheit. Je nach Gruppe resp. Führerausweiskategorie sind die medizinischen Mindestanforderungen unterschiedlich streng.

Medizinische Mindestanforderungen

Intervalle medizinische Kontrolluntersuchungen

Mehr Informationen unter:  www.medtraffic.ch

 

 

Weitere Informationen

Medizinisches Kontrollwesen

041 666 66 00 – OW

E-Mail-Adresse

mailto:emedko@vsz.ch