Führerausweiskategorien und Mindestalter
Zur Führung eines Schiffes ist ein Führerausweis erforderlich wenn:
- die Antriebsleistung 6 kW übersteigt
- die Segelfläche mehr als 15m2 beträgt
Wer ein Schiff mit Maschinenantrieb führt muss mindestens 14 Jahre alt sein.
Kategorien | Mindestalter | |
---|---|---|
A | Schiffe mit Maschinenantrieb soweit sie nicht unter die Kategorie B und C fallen | 18 Jahre |
B | Fahrgastschiffe | Gemäss SBV* |
C | Güterschiffe mit Maschinenantrieb | 20 Jahre |
D | Segelschiffe | 14 Jahre |
E | Schiffe besonderer Bauart | 20 Jahre |
Der Ausweis der Kat. A wird auf Segelschiffe mit Motor beschränkt wenn die Führerprüfung mit einem solchen Schiff absolviert wird.
*Das Mindestalter für die Erlangung eines Schiffsführerausweises der Kategorie B einschliesslich deren Unterkategorien richtet sich nach Artikel 43 der Schiffbauverordnung vom 14. März 1994 und den dazugehörenden Ausführungsbestimmungen des Departementes.
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