Wechselschildeinlösung

Wechselschilder werden für höchstens zwei Fahrzeuge erteilt. Von den Fahrzeugen, für die Wechselschilder erteilt wurden, darf stets nur jenes in Verkehr gebracht werden, welches das Schild oder das Schilderpaar trägt. Für jedes Fahrzeug, das mit Wechselschildern verwendet wird, wird ein gesonderter Fahrzeugausweis abgegeben.

Wenn Sie unter dem bestehenden Kontrollschild ein zweites Fahrzeug in Verkehr setzen wollen, werden folgende Unterlagen benötigt: 

  • Versicherungsnachweis. Auf dem Versicherungsnachweis muss die Rubrik WS (Wechselschild) von der Versicherungsgesellschaft gekennzeichnet sein. 
  • Fahrzeugausweis und/oder Prüfungsbericht des einzulösenden Fahrzeuges.

Es können nur Fahrzeuge mit gleichartigen Kontrollschildern unter Wechselnummer eingelöst werden (z.B. Motorwagen unter sich, Motorräder unter sich oder Kleinmotorräder unter sich) und maximum zwei Fahrzeuge. 

Ausnahmen: Veteranenfahrzeuge, Arbeitsmaschinen, Anhänger und Motorfahrräder können maximal 30 Fahrzeuge im Wechselschild eingelöst werden. 

Für die Verwendung von Wechselschildern wird im Kanton Obwalden pro Kalenderjahr eine Gebühr erhoben, ungeachtet der Benutzungsdauer. Bei Verwendung von Wechselschildern ist für die Berechnungsgrundlage die Verkehrssteuer des Fahrzeuges mit der höheren Abgabe massgebend.

Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

mailto:info@vsz.ch