Administrativmassnahmen

Als Administrativmassnahmen werden alle verwaltungsrechtlichen Massnahmen und Anordnung der Behöre bezeichnet, die zum Zweck haben, verkehrsgefährdende Fahrzeuglenker und Schiffsführer zu bessern sowie ungeeignete Fahrzeuglenker und Schiffsführer vom Verkehr fernzuhalten. Die Anordnungen können ebenfalls die Überprüfung der Fahreignung sowie der Fahrkompetenz beinhalten oder bezwecken. Administrativmassnahmen sind keine Strafen in eigentlichen Sinn; sie können nicht in eine (Geld-)Busse umgewandelt werden.

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