Ausländische Fahrzeuge

Ausländische Motofahrzeuge und Anhänger müssen mit schweizerischem Fahrzeugausweis und schweizerischen Kontrollschildern versehen werden, wenn:

  • Der Standort des Fahrzeuges sich seit mehr als einem Jahr ohne Unterbruch von mehr als drei zusammenhängenden Monaten in der Schweiz befindet
  • Der/die Halter/in seit mehr als einem Jahr ohne Unterbruch von mehr als drei zusammenhängenden Monaten in der Schweiz aufhält und das Fahrzeug länger als einen Monat hier verwendet.
  • Der/die Halter mit rechtlichem Wohnsitz in der Schweiz sich für weniger als 12 zusammenhängende Monate im Ausland aufhält und das Fahrzeug länger als einen Monat hier verwendet.
  • Das Fahrzeug zur entgeltlichen Beförderung von in der Schweiz aufgenommenen und hier wieder abzusetzenden Personen oder Gütern (Binnentransport) verwendet wird.

Bezüglich Verzollung des Fahrzeuges wenden Sie sich bitte direkt an die Eidgenössische Zollverwaltung: Tel. 058/467 15 15 oder online: Link ezv

Ausländische Fahrzeuge werden vor Erteilung des schweizerischen Fahrzeugausweises geprüft. Sie haben den in der Schweiz geltenden Vorschriften zum Zeitpunkt ihrer 1. Inverkehrsetzung im Ausland zu entsprechen.

Die ausländischen Fahrzeugausweise und Kontrollschilder werden eingezogen. Der annullierte Ausweis wird an die Zulassungsbehörde zurückgesandt. Die Kontrollschilder werden vernichtet oder entwertet.  

Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

mailto:dispo@vsz.ch