IVZ-Massnahmen

Sämtliche Massnahmen werden nach Eintritt der Rechtskraft in das Informationssystem Verkehrszulassung Subsystem Massnahmen (IVZ-Massnahmen) eingetragen. Verweigerungen, Entzüge und Aberkennungen von Lernfahr-, Führer- oder Fahrlehrerausweisen sowie Fahrverbote werden zehn Jahre nach ihrem Ablauf oder ihrer Aufhebung aus dem IVZ-Massnahmen entfernt, andere Massnahmen wie z.B. Verwarnungen fünf Jahre nach Eintreten der Rechtskraft. Die Annullierung des Führerausweises auf Probe wird zehn Jahre nach der Wiedererteilung eines Führerausweises aus dem IVZ-Massnahmen entfernt. Die Löschung erfolgt nur, wenn alle Einträge gelöscht werden können.

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