Schiffswechsel
Erforderliche Papiere:
Allgemein
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular Anmeldung zur Zulassung eines Schiffes.
- Versicherungsnachweis bei Schiffen mit Maschinenantrieb, Segelschiffen mit mehr als 15 m² Segelfläche oder Mietschiffen.
- Bisheriger Schiffsausweis
Standplatznachweis Kanton Nidwalden
- Der Nachweis muss mittels Formular Standplatznachweis NW erbracht werden (keine Mietvertragskopien)
- Der Standplatznachweis muss auf den Schiffshalter ausgestellt sein auf den das Schiff eingelöst wird.
- Der Standplatznachweis muss aktuellen Datums sein
Standplatznachweis Kanton Obwalden
- Es ist ein gültiger Mietvertrag vorzuweisen.
Für gebrauchte Schiffe die bereits in der CH eingelöst waren:
- Annullierter Schiffsausweis (Original)
Für neue Schiffe:
- Verzollungsnachweis Form 15.10 für ausländische Schiffe, resp. Ursprungszeugnis für inländische Schiffe
- Konformitätserklärung gemäss EG 94/25 inkl. Normenblatt und beschriftetes Handbuch
- Technisches Prüfungsprotokoll für typengeprüfte Schiffe (rosa)Deklaration der Segelfläche resp. Segelvermessungsprotokoll für typengeprüfte Segelschiffe
- Abnahmeprotokoll (für Schiffsbetriebe mit Selbstabnahmeberechtigung)
- Elektro-Zertifikat (Elektroanlagen über 24V, Prüfintervall 10 Jahre, Gültigkeit bei Halterwechsel 5 Jahre)
- Gas-Zertifikat (Gasinstallation, Prüfintervall 3 Jahre)
Für Schiffsmotoren:
- Import- & Abgas-Bestätigung für neue Schiffsmotoren inkl. Verzollung auf der Rückseite
- Abgaswartungsdokument
- Herkunftsbestätigung für gebrauchte Schiffsmotoren (z.B. Kopie von CH-Schiffsausweis)
- Verzollungsbestätigung bei Import vor dem 01.01.1995 oder bis 3 kW
- LeistungGeräuschmessprotokoll für Motoren über 40 kW