Halterwechsel
Nach einem Halterwechsel werden die Fahrzeuge seit dem 1. Feb 2017 gemäss dem definierten Intervall in der VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge), Art. 33 geprüft.
Nach einem Halterwechsel werden die Fahrzeuge seit dem 1. Feb 2017 gemäss dem definierten Intervall in der VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge), Art. 33 geprüft.
Disposition
041 618 41 41 – NW
041 666 66 00 – OW
E-Mail-Adresse
dispo@vsz.ch