Massnahmen
Nach Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (BSG) wird die fehlbare Person verwarnt oder der Schiffsführerausweis wird entzogen.
Nach Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (BSG) wird die fehlbare Person verwarnt oder der Schiffsführerausweis wird entzogen.
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041 618 41 11 – OW
E-Mail-Adresse
admas@vsz.ch