Übertragung von Kontrollschildern

Sämtliche Details sind im  "Kontrollschilder Reglement"  unter Kapitel 5 erwähnt.

Die freiwillige Übertragung von Kontrollschildnummern ist wie folgt zulässig:

Übertragung aus familiären Gründen

  • Unter Ehegatten
  • Auf die Nachkommen in gerader Linie sowie auf die Eltern, Grosseltern oder Geschwister.

Der Verwandtschaftsgrad ist durch die betroffenen Parteien mit Gesuchseinreichung nachzuweisen.

Hinweis

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass nicht alle Abtretungen per sofort am Schalter erledigt werden können.

Senden Sie uns Ihre Abtretung im Voraus zur Prüfung an info@vsz.ch, so können wir Ihnen mitteilen, falls noch etwas fehlt und Sie können danach mit den notwendigen Dokumenten an den Schalter kommen und die Abtretung direkt am Schalter erledigen.

Übertragung im Zusammenhang mit Gesellschaften (alle ausser natürliche Personen)

Übertragungen im Zusammenhang mit Unternehmungen (z.B. Übernahme von Geschäftsfahrzeugen infolge Kauf eines Unternehmens; bei Firmengründungen; bei Auflösung einer Firma auf den bisherigen Inhaber; von Angestellten an Unternehmen und umgekehrt) sind bewilligungspflichtig. Es ist ein vollständig ausgefülltes Gesuch inkl. den Beilagen einzureichen.

Hinweis

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Prüfung des Gesuchs einige Tage in Anspruch nehmen kann und Sie nicht sofort am Schalter die Übertragung erledigen können.

Senden Sie uns Ihr Gesuch für die Übertragung zur Prüfung an info@vsz.ch. Sobald wir Ihr Gesuch geprüft haben, werden wir Sie benachrichtigen. Danach können Sie mit den notwendigen Dokumenten an den Schalter kommen und die Übertragung kann direkt am Schalter erledigt werden.

Benötigte Unterlagen:

Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

mailto:info@vsz.ch