Kaskade

Die gesetzlichen Mindestentzugsdauern sind nach einem Kaskadensystem geregelt, das sich an Rückfällen orientiert (in Kraft seit 01.01.2005). Das heisst, dass erneut verkehrsauffällige Motorfahrzeuglenker bei wiederholten Verletzungen der Verkehrsregeln mit wesentlich längeren Entzugsdauern zu rechnen haben.

Die Massnahmen erstrecken sich von einem einmonatigen Führerausweisentzug bis hin zu einem Sicherungsentzug für immer:

Schweregrad der Widerhandlung Vormassnahmen Zeitraum  Mindestentzugsdauer
leichtVerwarnung, Entzug oder andere Massnahme2 Jahre1 Monat
mittelschwer 1 Entzug wegen einer mittelschweren oder  schweren Widerhandlung 2 Jahre  4 Monate
schwer 1 Entzug wegen einer mittelschweren Widerhandlung 5 Jahre 6 Monate
mittelschwer 2 Entzüge wegen mittelschweren Widerhandlungen oder wegen einer mittelschweren und einer schweren Widerhandlung 2 Jahre  9 Monate
schwer 1 Entzug wegen einer schweren Widerhandlung oder 2 Entzüge wegen mittelschweren Widerhandlungen 5 Jahre  12 Monate
mittelschwer 2 Entzüge wegen schweren Widerhandlungen 2 Jahre  15 Monate
mittelschwer 3 Entzüge wegen mindestens mittelschweren Widerhandlungen* 10 Jahre unbestimmte Zeit, mindestens aber 24 Monate, Sicherungsentzug
schwer 2 Entzüge wegen schweren Widerhandlungen oder 3 Entzüge wegen mindestens mittelschweren Widerhandlungen* 10 Jahre unbestimmte Zeit, mindestens aber 24 Monate, Sicherungsentzug
mittelschwer/schwer 1 Entzug für unbestimmte Zeit 5 Jahre

für immer, Sicherungsentzug 

* ausser, wenn in den vorangegengenen 10 Jahren während mindestens 5 Jahren nach Ablauf eines Ausweisentzugs keine Widerhandlung begangen wurde, für die eine Administrativmassnahme verfügt wurde. 

Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

mailto:admas@vsz.ch