Kaskade
Die gesetzlichen Mindestentzugsdauern sind nach einem Kaskadensystem geregelt, das sich an Rückfällen orientiert (in Kraft seit 01.01.2005). Das heisst, dass erneut verkehrsauffällige Motorfahrzeuglenker bei wiederholten Verletzungen der Verkehrsregeln mit wesentlich längeren Entzugsdauern zu rechnen haben.
Die Massnahmen erstrecken sich von einem einmonatigen Führerausweisentzug bis hin zu einem Sicherungsentzug für immer:
Schweregrad der Widerhandlung | Vormassnahmen | Zeitraum | Mindestentzugsdauer |
---|---|---|---|
leicht | Verwarnung, Entzug oder andere Massnahme | 2 Jahre | 1 Monat |
mittelschwer | 1 Entzug wegen einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung | 2 Jahre | 4 Monate |
schwer | 1 Entzug wegen einer mittelschweren Widerhandlung | 5 Jahre | 6 Monate |
mittelschwer | 2 Entzüge wegen mittelschweren Widerhandlungen oder wegen einer mittelschweren und einer schweren Widerhandlung | 2 Jahre | 9 Monate |
schwer | 1 Entzug wegen einer schweren Widerhandlung oder 2 Entzüge wegen mittelschweren Widerhandlungen | 5 Jahre | 12 Monate |
mittelschwer | 2 Entzüge wegen schweren Widerhandlungen | 2 Jahre | 15 Monate |
mittelschwer | 3 Entzüge wegen mindestens mittelschweren Widerhandlungen* | 10 Jahre | unbestimmte Zeit, mindestens aber 24 Monate, Sicherungsentzug |
schwer | 2 Entzüge wegen schweren Widerhandlungen oder 3 Entzüge wegen mindestens mittelschweren Widerhandlungen* | 10 Jahre | unbestimmte Zeit, mindestens aber 24 Monate, Sicherungsentzug |
mittelschwer/schwer | 1 Entzug für unbestimmte Zeit | 5 Jahre | für immer, Sicherungsentzug |
* ausser, wenn in den vorangegengenen 10 Jahren während mindestens 5 Jahren nach Ablauf eines Ausweisentzugs keine Widerhandlung begangen wurde, für die eine Administrativmassnahme verfügt wurde. |