Warnungsentzug nach mittelschwerer Widerhandlung

Nach einer mittelschweren Widerhandlung wird der Lernfahr- oder Führerausweis für mindestens einen Monat entzogen. Im Wiederholungsfall wird die Entzugsdauer deutlich erhöht. Die Mindestentzugsdauern betragen 4, 9 oder 15 Monate.

Nach einer mittelschweren Widerhandlung wird der Führerausweis für unbestimmte Zeit, mindestens aber für 24 Monate entzogen (Sicherungsentzug), wenn der Ausweis in den vergangenen 10 Jahren dreimal wegen mindestens mittelschweren Widerhandlungen entzogen war.

Wird innert fünf Jahren nach dem Entzug für unbestimmte Zeit erneut eine mittelschwere (oder schwere) Widerhandlung begangen, wird der Führerausweis für immer entzogen (Sicherungsentzug).

Art. 16b SVG

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