Neueinlösung

Um ein Fahrzeug einlösen und Kontrollschilder beziehen zu können, sind folgende Unterlagen einzureichen (per Post oder am Schalter): 

  • Versicherungsnachweis 
  • Prüfungsbericht (Form. 13.20 A) für die Neuzulassung (inkl. Nachweis über die allfällige Befreiung von der Typengenehmigung bei nicht typengenehmigten und nicht generell befreiten Fahrzeugen) 
  • Oder den bisherigen Fahrzeugausweis für bereits immatrikulierte Fahrzeuge 
  • Bei Fahrzeugen ausländischer Herkunft: Nachweis der Verzollung (Zollstempel auf Prüfbericht 13.20 A oder Bewilligung der Zollverwaltung zur zollfreien Verwendung). 
  • Unverzollte Fahrzeuge lassen wir nur provisorisch und befristet zu.

Gültigkeit

In der Regel ist der Fahrzeugausweis unbefristet und für die ganze Schweiz gültig. 

Besondere Verwendung  

z.B.: Taxi, gefährliche Güter usw. Das Recht, ein Fahrzeug zu diesen Zwecken zu verwenden, wird im Fahrzeugausweis eingetragen.  

Auflagen 

  • Eingetragene Verfügungen der Behörde 
  • Angaben über die zulässigen Höchstgewichte 
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen 
  • Angaben über die Platzzahl usw.  

Vereinfachte Fahrzeugzulassung per Post - Vorläufige Verkehrsberechtigung


(gemäss VVV Art. 10b) 

Bis zum Erhalt des neuen Fahrzeugausweises muss das Formular "vorläufige Verkehrsberechtigung in der CH" im Fahrzeug mitgeführt werden. 

Die vollständigen Unterlagen sind unmittelbar per Post ans VSZ OW/NW einzureichen.

Massgeblich für die Ausser- und Inverkehrssetzung ist das Datum des Poststempels. Ist dieser nicht lesbar gilt als Zulassungsdatum der Tag vor Erhalt der Unterlagen.

Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

mailto:info@vsz.ch