Neueinlösung
Um ein Fahrzeug einlösen und Kontrollschilder beziehen zu können, sind folgende Unterlagen einzureichen (per Post oder am Schalter):
- Versicherungsnachweis
- Prüfungsbericht (Form. 13.20 A) für die Neuzulassung (inkl. Nachweis über die allfällige Befreiung von der Typengenehmigung bei nicht typengenehmigten und nicht generell befreiten Fahrzeugen)
- Oder den bisherigen Fahrzeugausweis für bereits immatrikulierte Fahrzeuge
- Bei Fahrzeugen ausländischer Herkunft: Nachweis der Verzollung (Zollstempel auf Prüfbericht 13.20 A oder Bewilligung der Zollverwaltung zur zollfreien Verwendung).
- Unverzollte Fahrzeuge lassen wir nur provisorisch und befristet zu.
Gültigkeit
In der Regel ist der Fahrzeugausweis unbefristet und für die ganze Schweiz gültig.
Besondere Verwendung
z.B.: Taxi, gefährliche Güter usw. Das Recht, ein Fahrzeug zu diesen Zwecken zu verwenden, wird im Fahrzeugausweis eingetragen.
Auflagen
- Eingetragene Verfügungen der Behörde
- Angaben über die zulässigen Höchstgewichte
- Geschwindigkeitsbeschränkungen
- Angaben über die Platzzahl usw.
Vereinfachte Fahrzeugzulassung per Post - Vorläufige Verkehrsberechtigung
Bis zum Erhalt des neuen Fahrzeugausweises muss das Formular "vorläufige Verkehrsberechtigung in der CH" im Fahrzeug mitgeführt werden.
Die vollständigen Unterlagen sind unmittelbar per Post ans VSZ OW/NW einzureichen.
Massgeblich für die Ausser- und Inverkehrssetzung ist das Datum des Poststempels. Ist dieser nicht lesbar gilt als Zulassungsdatum der Tag vor Erhalt der Unterlagen. |
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