Geschwindigkeitsüberschreitung

Massnahmen bei erstmaliger Widerhandlung

 
Überschreitung innerorts  Massnahme
bis 15 km/h keine Administrativmassnahme (Ordnungsbusse) 
16 bis 20 km/h Verwarnung
21 bis 24 km/h mindestens 1 Monat Entzug (mittelschwere Widerhandlung)
ab 25 km/h mindestens 3 Monate Entzug (schwere Widerhandlung)
Überschreitung ausserorts und auf Autostrassen Massnahme
bis 20 km/h keine Administrativmassnahme (Ordnungsbusse) 
21 bis 25 km/h Verwarnung
26 bis 29 km/h mindestens 1 Monat Entzug (mittelschwere Widerhandlung)
ab 30 km/h mindestens 3 Monate Entzug (schwere Widerhandlung)
Überschreitung auf Autobahnen Massnahme
bis 25 km/h keine Administrativmassnahme (Ordnungsbusse)
26 bis 30 km/h Verwarnung
31 bis  34 km/h mindestens 1 Monat Entzug (mittelschwere Widerhandlung)
ab 35 km/h mindestens 3 Monate Entzug (schwere Widerhandlung)

Diese Werte gelten explizit unter der Bedingung, dass optimale Verkehrsbedingungen (trockene Strasse, gute Sicht, minimale Verkehrsmenge etc.) und ein unangetasteter fahrerischer Leumund vorliegen. Ist der fahrerische Leumund der betroffenen Person mit Administrativmassnahmen vorbelastet, ist mit längeren Entzugsdauern und weiteren Massnahmen zu rechnen. Dasselbe gilt bei bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie bei suboptimalen Verkehrsbedigungen (nasse Strasse, eingeschränkte Sicht, hohe Verkehrsmenge etc.).

Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

mailto:admas@vsz.ch