Kantonswechsel

Als Inhaber/in eines Ausweises sind Sie verpflichtet, Änderungen von Daten innert 14 Tagen zu melden.

Die Adressänderung muss zuerst bei der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.

Bei einem Kantonswechsel benötigen wir folgende Unterlagen:

Führerausweis im Kreditkartenformat

  • Kopie des Führerausweises (Vor- und Rückseite)
  • Kopie Wohnsitzbestätigung, Schriftenempfangsschein
  • Ausländer/-innen: Kopie Ausländerausweis

Diese Unterlagen können Sie uns auch per E-Mail zustellen

 

blauen Führerausweis (Papierformat)

Weitere Informationen

Hauptnummer

041 618 41 41 – NW

041 666 66 00 – OW

E-Mail-Adresse

info@vsz.ch