Kantonswechsel

Als Inhaber/in eines Ausweises sind Sie verpflichtet, Änderungen von Daten innert 14 Tagen zu melden.

Die Adressänderung muss zuerst bei der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Bitte verlangen Sie anschliessend die Wohnsitzbescheinigung, welche wir benötigen.

Im Falle einer Aufenthaltsbewilligung muss die Adressänderung beim Amt für Migration gemeldet werden. Auch hier benötigen wir eine Bestätigung.

Bei einem Kantonswechsel benötigen wir folgende Unterlagen:

Führerausweis im Kreditkartenformat

  • Kopie des Führerausweises (Vor- und Rückseite)
  • Kopie Wohnsitzbestätigung, Schriftenempfangsschein
  • Ausländer/-innen: Kopie Ausländerausweis

Diese Unterlagen können Sie uns auch per E-Mail zustellen

 

blauen Führerausweis (Papierformat)

Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

mailto:info@vsz.ch