Warnungsentzug nach leichter Widerhandlung

Nach einer leichten Widerhandlung wird der Lernfahr- oder Führerausweis für mindestens einen Monat entzogen, wenn in den vorangegangenen zwei Jahren der Ausweis entzogen war oder eine andere Administrativmassnahme (z.B. Verwarnung) verfügt wurde.

Art. 16a SVG

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