Fahrzeug-Tagesausweis

Tages-Fahrzeugausweise werden nur an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz für betriebssichere Motor- fahrzeuge oder Anhänger ausgestellt, welche in der Schweiz bereits zugelassen sind oder waren.

Die mit dem Tagesausweis abgegebenen Kontrollschilder sind spätestens beim Ablauf der Gültigkeit des Ausweises bei uns abzugeben oder uns durch die Post zuzustellen.

Betriebssicherheit / Fahrzeugprüfung

Der Gesuchsteller hat auf dem Formular zu bestätigen, dass sich das Fahrzeug in generell betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand befindet. Die Fahrzeuge müssen gemäss dem definierten Intervall in der VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge), Art. 33 geprüft sein.

Verwendung

Das Fahrzeug mit Tagesausweis darf nur für unentgeltliche Fahrten verwendet werden. Es dürfen sich höchstens 9 Personen einschliesslich Führer im Fahrzeug befinden. Mit Tagesausweisen dürfen keine Sachentransporte mit schweren Motorfahrzeugen oder Anhängern, deren Gesamtgewicht mehr als 3500 kg beträgt, durchgeführt werden.

Verspätete Rückgabe der Kontrollschilder

Werden die Kontrollschilder nach Ablauf der Gültigkeit nicht zurückgegeben, so wird der Halter zur umgehenden Abgabe aufgefordert. Kommt er der schriftlichen Aufforderung nicht innert 5 Tagen nach, so wird der polizeiliche Einzuq veranlasst. Der Halter schuldet für jeden weiteren Tag eine Zusatzprämie. Die Pflicht zur Prämienzahlung endet 60 Tage nach Ablauf der Gültigkeit des Ausweises.

Gebühren Tagesausweis (Tagesschilder)

Fahrzeugart 24h/CHF 48h/CHF 72h/CHF 96h/CHF
Personen- und Lieferwagen bis 3'500 kg 73.20 90.90 106.10 120.10
Schwere Motorwagen / gew. Arbeitsmaschinen 89.50 121.30 149.20 175.10
Landwirtschaftliche-Motorfahrzeuge und -Karren 66.60 80.70 93.30 105.80
Motorräder 70.60 86.80 100.90 114.00
Anhänger 60.00 70.00 80.00 90.00

Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

mailto:info@vsz.ch