Halterauskunftssperre

Aufgrund des kantonalen Datenschutzgesetzes kann jede Person bei uns die Sperrung seiner Daten beantragen.

Die Sperrung hat zur Folge, dass die Daten nur noch an Behörden weitergegeben werden, welche die Angaben von Amtes wegen benötigen.

Die Datenweitergabe an private Organisationen und Personen erfolgt bei gesperrten Daten nur im Hinblick auf die Bekanntgabe der Namen von Fahrzeughaltern und ihrer Versicherer bei Unfällen, bei Halterwechsel gegenüber dem neuen Halter und falls im Hinblick auf ein Verfahren ein hinreichendes Interesse geltend gemacht werden kann. Voraussetzung ist, dass ein entsprechend begründetes, schriftliches Gesuch vorliegt.

(Gesetzliche Grundlage Art. 89g SVG.)

Für die Sperrung der Daten benötigen wir ein schriftliches, unterzeichnetes Gesuch unter Bekanntgabe der Kontrollschildnummer.

Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

mailto:info@vsz.ch