CZV / Fähigkeitsausweis / Ausweis 95
Fähigkeitsausweis
Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 müssen zusätzlich zum Führerausweis einen Fähigkeitsausweis für den Güter- bzw. den Personenverkehr erwerben. Es wird eine separate Karte ausgestellt, dessen Nummer mit jener des Führerausweises übereinstimmen muss. Der Fähigkeitsausweis ist fünf Jahre gültig und die Inhaber/innen unterstehen einer Weiterbildungspflicht.
Die CZV Prüfung besteht aus drei Prüfungsteilen: schriftliche Prüfung, mündliche Prüfung und eine praktische Prüfung. Wie die Zusatztheorie Prüfung finden die schriftliche und die praktische Prüfung für den Fähigkeitsausweis ebenfalls beim VSZ statt.
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