CZV / Fähigkeitsausweis / Ausweis 95

Fähigkeitsausweis

Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 müssen zusätzlich zum Führerausweis einen Fähigkeitsausweis für den Güter- bzw. den Personenverkehr erwerben. Es wird eine separate Karte ausgestellt, dessen Nummer mit jener des Führerausweises übereinstimmen muss. Der Fähigkeitsausweis ist fünf Jahre gültig und die Inhaber/innen unterstehen einer Weiterbildungspflicht.

Die CZV Prüfung besteht aus drei Prüfungsteilen: schriftliche Prüfung, mündliche Prüfung und eine praktische Prüfung. Wie die Zusatztheorie Prüfung finden die schriftliche und die praktische Prüfung für den Fähigkeitsausweis ebenfalls beim VSZ statt.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.


Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

mailto:info@vsz.ch