CZV / Fähigkeitsausweis / Ausweis 95

Fähigkeitsausweis

Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 müssen zusätzlich zum Führerausweis einen Fähigkeitsausweis für den Güter- bzw. den Personenverkehr erwerben. Es wird eine separate Karte ausgestellt, dessen Nummer mit jener des Führerausweises übereinstimmen muss. Der Fähigkeitsausweis ist fünf Jahre gültig und die Inhaber/innen unterstehen einer Weiterbildungspflicht.

Die fünf CZV-Teilprüfungen

Nach der schriftlichen Zusatztheorieprüfung und der Prüfungsfahrt beim Strassenverkehrsamt, die für den Erhalt des Führerausweises erforderlich sind, müssen für den Fähigkeitsausweis folgende Prüfungen bestanden werden:

Die schriftliche CZV Theorieprüfung findet im Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons statt. Am Computer müssen in 60 Minuten 40 Fragen beantwortet werden.

Die zwei E-Prüfungen finden ebenso im Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons statt. Die E-Prüfung ist eine Praxissituation, die aus fünf Fragen mit zweimal fünf und dreimal vier mit Bildern illustrierten Antwortoptionen besteht, die mittels Drag – and – Drop in die Lösungsfelder gezogen werden müssen. Für jede E-Prüfung haben Sie 45 Minuten Zeit.

Die mündliche und die praktische Prüfung werden an verschiedenen Prüfungsstützpunkten der Prüfungsorganisation CZV in der ganzen Schweiz abgenommen. An der mündlichen Prüfung (30 Minuten) gibt es ein Gespräch über Situationen aus dem Alltag im Personen- oder Güterverkehr. An der praktischen Prüfung ist in 30 Minuten eine manuelle Aufgabe zu lösen. Für diese beiden Prüfungen sollte ohne Anreise ein halber Tag eingeplant werden.

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Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

mailto:info@vsz.ch