Wiederinverkehrssetzung

Für die Wiederinverkehrsetzung von hinterlegten Kontrollschildern benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Einen Versicherungsnachweis für das einzulösende Fahrzeug. Bei Wechselschildern muss für jedes Fahrzeug ein Versicherungsnachweis vorliegen. Dieser Nachweis ist bei Ihrer Versicherung zu bestellen, welche ihn uns anschliessend elektronisch übermittelt. 
  • Für die Einlösung eines neuen Fahrzeuges muss der Versicherungsnachweis sowie die Fahrzeugpapiere (annullierter Fahrzeugausweis oder Formular 13.20A) eingereicht werden.
  • Bei allfälligen Änderungen (Adresse, Farbe, Versicherungsgesellschaft, usw.) ist auch der Fahrzeugausweis zur Änderung beizulegen.

Überprüfen Sie auch den Versicherungsnachweis bezüglich 

  • Gültig-ab-Datum?
  • Sind evtl. besondere Risiken eingetragen?
  • Ist bei Wechselschildern der Eintrag vorhanden?

Sofern der Gültigkeitsbeginn des Versicherungnachweises in der Zukunft liegt, werden die Kontrollschilder frühstens an diesem, bzw. am nächstfolgenden Arbeitstag ausgehändigt oder versandt.

Bei gewünschter Postzustellung bitten wir Sie, uns telefonisch oder per Mail zu informieren. Die Deponierungsgebühr beträgt CHF 30.- und wird bei der Wiedereinlösung verrechnet.


Bitte beachten: Sämtliche Kontrollschilder werden kantonal im jeweiligen Stammhaus des Verkehrssicherheitszentrum OW/NW gelagert.

Wenn Sie Ihre Kontrollschilder nicht beim Standort ihres Wohnkantones abholen wollen, bitten wir Sie, drei Arbeitstage vor Wiederinverkehrsetzung der Schilder die entsprechende Stelle zu avisieren.

Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

mailto:info@vsz.ch