Schwere Widerhandlung

Nach einer schweren Widerhandlung wird der Ausweis mindestens 3 Monate entzogen. Wenn der Ausweis in der Vergangenheit bereits entzogen war, wird die Entzugsdauer deutlich erhöht. Entzugsdauern von mindestens 6 Monaten, 12 Monaten, für unbestimmte Zeit (mindestens 2 Jahre), und für immer sind möglich.

Art. 20b BSG

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