Terminverschiebung

Verschiebung einer Fahrzeugprüfung

Fahrzeugbesitzer/innen, welche gemäss den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsintervallen ihr Fahrzeug nachprüfen lassen müssen, erhalten vom Verkehrssicherheitszentrum OW/NW eine schriftliche Einladung. Sofern Sie das Fahrzeug am dafür vorgesehenen Termin nicht vorführen können, und auch eine Stellvertretung nicht möglich ist, bitten wir Sie, uns das Aufgebot unverzüglich mit einem Terminvorschlag zurückzusenden. Sie können die Terminänderung auch telefonisch beantragen. Die Verschiebung darf einen Monat nicht überschreiten.

Beachten Sie:

  • Terminverschiebungen müssen mindestens 7 Tage vor dem Prüfungstermin erfolgen (Achtung: Online-Verschiebung nur einmal möglich).
  • Die Prüfungsgebühr wird zur Hälfte erlassen, wenn der Termin unsererseits neu belegt werden kann. Die Prüfungsgebühr muss auch dann entrichtet werden, wenn Sie der Prüfung fernbleiben, sich zu spät abmelden oder wenn das Fahrzeug wegen zu spätem Erscheinen nicht mehr geprüft werden kann.

Entfall der Fahrzeugprüfung

  • Wenn das Fahrzeug spätestens 7 Tage vor der Prüfung durch ein anderes Fahrzeug ersetzt wird
  • Wenn die Kontrollschilder beim Verkehrssicherheitszentrum deponiert werden.

Hinweis: Bei Fahrzeugen mit Wechselschildern ist der entsprechende Fahrzeugausweis spätestens 7 Tage vor der Prüfung zu annullieren.

Online-Terminverschiebung

Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

mailto:dispo@vsz.ch