Administrativmassnahmen

  • Im Strafurteil steht, es gibt keinen Eintrag. Wieso wird man nun doch eingetragen?

    Der Hinweis auf dem Strafurteil (Busse) weist darauf hin, dass es keinen Eintrag im Strafregister gibt. Das Administrativmassnahme-Verfahren hat aber nichts damit zu tun. Rechtskräftig verfügte Administrativmassnahmen werden im IVZ-Massnahmen-Register eingetragen. Sämtliche Strassenverkehrsämter können dort Einblick nehmen, wenn es um die Prüfung von Fahrberechtigungen geht

  • Einen Joint rauchen ist doch nicht schlimm, oder?

    Fahren unter Drogen ist in der Schweiz verboten. Im Gegensatz zum Alkohol gilt bei Cannabis und auch bei allen anderen Drogen der Null-Grenzwert, d.h. strikt "entweder - oder". Ein bisschen Kiffen und dann noch Fahren liegt nicht drin, sonst ist der Führerausweis weg. Im Blut lässt sich THC bei Gelegenheitskiffern noch bis zu 72 Stunden nach dem letzten Joint nachweisen. Wer regelmässig und viel kifft, läuft Gefahr, dass THC sogar noch wesentlich länger nachgewiesen werden kann. Cannabis-Konsum macht fahrunfähig und der Führerausweis wird entzogen.

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