Schiffsreinigungspflicht

Reinigungspflicht für Schiffe und Boote in Zentralschweizer Seen

Massnahme gegen die Einschleppung und Ausbreitung invasiver Organismen

Ab Juli 2023 wird in der Zentralschweiz eine Reinigungspflicht für alle Schiffe und Boote, welche von einem anderen Gewässer in einen Zentralschweizer See eingesetzt werden, eingeführt. Mit dieser von der Zentralschweizer Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (ZBPUK) beschlossenen Massnahme sollen die Einschleppung und Ausbreitung invasiver Organismen bestmöglich unterbunden und dadurch grosse ökologische und ökonomische Schäden verhindert werden.

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