Adress- / Namensänderung

Als Inhaber/in eines Ausweises sind Sie verpflichtet Änderungen von Daten innerhalb von 14 Tagen zu melden (siehe Ausweisrückseite).

Wir benötigen für die Adressänderung:

  • aktuelle Wohnsitzbescheinigung
  • Schiffsführerausweis im Original
  • ein aktuelles Passfoto in Fotoqualität (Grösse 35x45mm, neutraler Hintergrund, keine Kopfbedeckung, keine Digi-Kopie auf Normalpapier)

Bei Schiffsführerausweisen im alten Layout kann einmalig eine Adressänderung vorgenommen werden sofern es sich bereits um einen Schiffsführerausweis mit Sicherheitsstreifen handelt und das Feld "neuer Wohnsitz" unbenutzt ist.

Vor dem 01.03.2002 ausgestellte Schiffsführerausweise sind bei Änderungen gemäss den Übergangsbestimmungen im Anhang 5 der Binnenschifffahrtsverordnung generell zu ersetzen.

Bei Namensänderungen benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:

  • Kopie des amtlichen Dokumentes (Eheschein, Bestätigung einer Namenserklärung, Familienbüchlein)
  • Kopie Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis

Ausserkantonale Schiffshalter die im Besitz eines Schiffsführerausweises sind melden dies im Wohnsitzkanton.

Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

schiffe@vsz.ch