Führerausweis auf Probe

Sie besitzen einen befristeten Führerausweis, umgangssprachlich auch "grünes L" genannt? Hier fnden Sie die wichtigsten Informationen zum Führerausweis auf Probe:

 

Was bedeutet Führerausweis auf Probe?

Bei einem ersten Führerausweis in der Kategorie A beschränkt (Motorrad) oder B (Auto) haben Sie eine Probezeit von drei Jahren. Das Enddatum Ihrer Probezeit finden Sie auf dem Führerausweis beim Punkt 4b.

 

Was muss ich wissen?

  • Ist die Probezeit abgelaufen und der Weiterbildungstag wurde nicht absolviert, besteht keine Fahrberechtigung mehr.
  • Der Weiterbildungstag muss innerhalb der ersten 12 Monate nach bestandener Führerprüfung besucht werden.
  • Wird der Weiterbildungstag nicht besucht, müssen Sie bei einer Verkehrskontrolle mit einer Busse von bis zu CHF 300 rechnen.
  • Mit dem Führerausweis auf Probe gilt: null Alkohol beim Fahren.
  • Wenn Sie während der Probezeit einen Führerausweisentzug haben, verlängert sich Ihre Probezeit um ein Jahr.
  • Bei einem zweiten Führerausweisentzug während der Probezeit verlieren Sie den Führerausweis und Sie müssen mit einem neuen Gesuch von Grund auf beginnen.

 

Wie erhalte ich den unbefristeten Führerausweis?

Wenn Sie die Weiterbildung besucht haben, schicken wir Ihnen am Ende der Probezeit automatisch den unbefristeten Führerausweis zu.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.fuehrerausweise.ch

 

Mehr Informationen zum Thema obligatorische Weiterbildung

Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

mailto:info@vsz.ch