Einlösung eines Schiffes
Erforderliche Papiere
Allgemein:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular Anmeldung zur Zulassung eines Schiffes.
- Versicherungsnachweis bei Schiffen mit Maschinenantrieb, Segelschiffen mit mehr als 15 m² Segelfläche oder Mietschiffen.
- Aktuelle Wohnsitzbescheinigung für ausserkantonal wohnhafte Schiffshalter.
- Aktueller beglaubigter Handelsregisterauszug bei Einlösungen auf Firmen.
- Altes Schiffskontrollschild und Schiffsausweis bei Schiffswechsel.
Standplatznachweis Kanton Nidwalden
- Der Nachweis muss mittels Formular Standplatznachweis NW erbracht werden (keine Mietvertragskopien)
- Der Standplatznachweis muss auf den Schiffshalter ausgestellt sein auf den das Schiff eingelöst wird.
- Der Standplatznachweis muss aktuellen Datums sein
Standplatznachweis Kanton Obwalden
- Es ist ein gültiger Mietvertrag vorzuweisen.
Für gebrauchte Schiffe die bereits in der CH eingelöst waren:
- Annullierter Schiffsausweis (Original)
Für neue Schiffe:
- Verzollungsnachweis Form 15.10 für ausländische Schiffe, resp. Ursprungszeugnis für inländische Schiffe.
- Konformitätserklärung gemäss RL 94/25/EG resp. RL 2013/53/EU inkl.Normenblatt und beschriftetes Handbuch.
- Technisches Prüfungsprotokoll für typengeprüfte Schiffe (rosa).
- Deklaration der Segelfläche resp. Segelvermessungsprotokoll für typengeprüfte Segelschiffe.
- Abnahmeprotokoll (für Schiffsbetriebe mit Selbstabnahmeberechtigung für typengeprüfte Schiffe).
- Elektro-Zertifikat (Elektroanlagen über 24 V, Prüfintervall 10 Jahre, Gültigkeit bei Sportbooten mit Halterwechsel 5 Jahre).
- Gas-Zertifikat (Gasinstallation, Prüfintervall 3 Jahre).
- Nachweis der Einhaltung des zulässigen Betriebsgeräusches gem. Art. 109a und 109b BSV.
Für Schiffsmotoren:
- EU Konformitätserklärung gemäss RL 2003/44/EG bzw. RL 2013/53/EU mit Angaben der Motor-Nummer und Leistung in kW.
- Abgaswartungsdokument.
- Herkunftsbestätigung für gebrauchte Schiffsmotoren (z.B. Kopie von CH-Schiffsausweis).
- Nachweis der Einhaltung des zulässigen Betriebsgeräusches gem. Art. 109a und 109b BSV.
- Elektromotoren benötigen eine Kaufquittung oder Herkunftsbestätigung sowie eine Konformitätserklärung gem. RL 2006/44/EG in der Fassung 95/16/EG mit Angaben der Motor-Nr. und der Leistung in kW.
Siehe auch: