Prüfung Ausserkantonal

Zuständig für die Prüfungsabnahme ist die Zulassungsbehörde des Wohnsitzkantons.

Auf ein schriftlich begründetes Gesuch hin kann das Ablegen der Prüfung (Theorie und/oder Praktisch) in einem anderen Kanton bewilligt werden.

Die Bewilligung ist kostenpflichtig.

Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

schiffe@vsz.ch