Prüfung Ausserkantonal
Zuständig für die Prüfungsabnahme ist die Zulassungsbehörde des Wohnsitzkantons.
Auf ein schriftlich begründetes Gesuch hin kann das Ablegen der Prüfung (Theorie und/oder Praktisch) in einem anderen Kanton bewilligt werden.
Zuständig für die Prüfungsabnahme ist die Zulassungsbehörde des Wohnsitzkantons.
Auf ein schriftlich begründetes Gesuch hin kann das Ablegen der Prüfung (Theorie und/oder Praktisch) in einem anderen Kanton bewilligt werden.
Schifffahrt
E-Mail-Adresse
schiffe@vsz.ch