Werftnummer - Kollektivausweis

Der Kollektiv-Schiffsausweis wird Personen und Unternehmungen erteilt, die:

  • in ihrem Betrieb beruflich regelmässig Schiffe oder Schiffsmotoren herstellen, damit handeln, sie reparieren, umbauen oder an ihnen ähnliche Arbeiten vornehmen
  • nachweisen können, dass eine im Betrieb tätige Person die nötigen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen zum Führen nicht geprüfter Schiffe besitzt
  • eine Haftpflichtversicherung für Schiffe mit Kollektiv-Schiffsausweis mit einer Mindestdeckungssumme von 2 Millionen Franken je Unfallereignis für Personen- und Sachschaden abgeschlossen haben 

Berechtigt zum Führen von Schiffen mit Kollektiv-Schiffsausweisen sind:

  • Inhaber und Angestellte des Betriebes
  • Familienangehörige des Betriebsinhabers oder Betriebsleiters, wenn sie mit demselben im gleichen Haushalt leben
  • Experten der Zulassungsbehörde und der Typenprüfstelle. 

Sie müssen im Besitze des erforderlichen Führerausweises sein.

Der Kollektiv-Schiffsausweis darf nur verwendet werden:

  • zu Fahrten für die Behebung von Pannen und zum Abschleppen
  • zum Überführen und Erproben von Schiffen im Zusammenhang mit der Typenprüfung, den amtlichen Prüfungen und dem Schiffshandel sowie mit Reparaturen, Umbauten und anderen Arbeiten an Schiffen
  • zu weiteren unentgeltlichen Fahrten, sofern das Schiff verzollt ist 

Der Inhaber des Kollektiv-Schiffsausweises ist wie ein Halter für den betriebssicheren Zustand und die vorschriftsgemässe Ausrüstung des Schiffes verantwortlich.

Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

schiffe@vsz.ch