Werftnummer - Kollektivausweis
Der Kollektiv-Schiffsausweis wird Personen und Unternehmungen erteilt, die:
- in ihrem Betrieb beruflich regelmässig Schiffe oder Schiffsmotoren herstellen, damit handeln, sie reparieren, umbauen oder an ihnen ähnliche Arbeiten vornehmen
- nachweisen können, dass eine im Betrieb tätige Person die nötigen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen zum Führen nicht geprüfter Schiffe besitzt
- eine Haftpflichtversicherung für Schiffe mit Kollektiv-Schiffsausweis mit einer Mindestdeckungssumme von 2 Millionen Franken je Unfallereignis für Personen- und Sachschaden abgeschlossen haben
Berechtigt zum Führen von Schiffen mit Kollektiv-Schiffsausweisen sind:
- Inhaber und Angestellte des Betriebes
- Familienangehörige des Betriebsinhabers oder Betriebsleiters, wenn sie mit demselben im gleichen Haushalt leben
- Experten der Zulassungsbehörde und der Typenprüfstelle.
Sie müssen im Besitze des erforderlichen Führerausweises sein.
Der Kollektiv-Schiffsausweis darf nur verwendet werden:
- zu Fahrten für die Behebung von Pannen und zum Abschleppen
- zum Überführen und Erproben von Schiffen im Zusammenhang mit der Typenprüfung, den amtlichen Prüfungen und dem Schiffshandel sowie mit Reparaturen, Umbauten und anderen Arbeiten an Schiffen
- zu weiteren unentgeltlichen Fahrten, sofern das Schiff verzollt ist
Der Inhaber des Kollektiv-Schiffsausweises ist wie ein Halter für den betriebssicheren Zustand und die vorschriftsgemässe Ausrüstung des Schiffes verantwortlich.