Kantonswechsel

Fahrzeuge mit Standort in den Kantonen Obwalden und Nidwalden müssen innert 14 Tagen mit den kantonalen Kontrollschildern versehen werden. Als Standort gilt der Ort, an dem das Fahrzeug nach Gebrauch in der Regel für die Nacht abgestellt wird. Für Geschäftsfahrzeuge gelten die gleichen Vorschriften. Beim Austausch der ausserkantonalen Kontrollschilder ist keine Fahrzeugprüfung erforderlich.

Zur Immatrikulation sind die folgenden Unterlagen erforderlich:

  • den bisherigen Fahrzeugausweis
  • pro Fahrzeug ein gültiger Versicherungsnachweis (nicht älter als 30 Tage)
  • bisherige Kontrollschilder
  • Wohnsitzbescheinigung
  • Ausländerausweis bei Ausländern
  • bei Geschäftsfahrzeugen zusätzlich eine Kopie des Handelsregisterauszuges oder eine Bestätigung der Ausgleichskasse bei Einzelfirmen
  • für Führerausweis siehe Führerzulassung

Ausserkantonale Kontrollschilder senden wir dem zuständigen Strassenverkehrsamt zurück. Dieses erstattet die nicht verfallenen Motorfahrzeugsteuern zurück.

Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

mailto:info@vsz.ch