Import von Fahrzeugen
Alle Motorfahrzeuge und Anhänger müssen vor ihrer Zulassung zum Verkehr einzeln amtlich geprüft werden. Dabei werden die für die Zulassung erforderlichen Angaben ermittelt. Wir unterscheiden zwei Prüfungsarten:
- Einzelprüfung vor der Zulassung mittels Funktionskontrolle
- Einzelprüfung vor der Zulassung mittels umfassender technischer Prüfung
Zum Eigengebrauch importierte Fahrzeuge und Fahrgestelle sind von der Typengenehmigung befreit und können bei der kantonalen Zulassungsstelle direkt angemeldet werden.
CO2-Emissionsvorschriften für neue Personen- und Lieferwagen
Seit Juli 2012 gelten in der Schweiz, analog zur EU, CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen (PW). Erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassene Personenwagen dürfen im Durchschnitt maximal 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen. Diese Zielvorgabe gilt bis Ende 2019. Ab dem Jahr 2020 gilt für Personenwagen ein Zielwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer. Ab dem Jahr 2020 werden zusätzlich CO2-Emissionsvorschriften für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper (LNF) eingeführt. Sie müssen einen Zielwert von 147 Gramm CO2 pro Kilometer einhalten. Auf Basis des Zielwerts muss die Flotte jedes Importeurs eine individuelle Zielvorgabe einhalten. Überschreitet er diese, wird eine Sanktion fällig.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgenden Links:
Informationen zu den CO2-Emissionsvorschriften (BFE)
Informationen zu den CO2-Emissionsvorschriften (ASTRA)
Weitere Informationen siehe: Merkblatt über den Import von Fahrzeugen