Import von Fahrzeugen
Alle Motorfahrzeuge und Anhänger müssen vor ihrer Zulassung zum Verkehr einzeln amtlich geprüft werden. Dabei werden die für die Zulassung erforderlichen Angaben ermittelt. Wir unterscheiden zwei Prüfungsarten:
- Einzelprüfung vor der Zulassung mittels Funktionskontrolle
- Einzelprüfung vor der Zulassung mittels umfassender technischer Prüfung
Zum Eigengebrauch importierte Fahrzeuge und Fahrgestelle sind von der Typengenehmigung befreit und können bei der kantonalen Zulassungsstelle direkt angemeldet werden.
Zulassung von Fahrzeugen von Klein- und Direktimporteuren - CO2-Abrechnung erfolgt neu online
Überschreitet ein Personenwagen, Lieferwagen oder leichter Sattelschlepper eine bestimmte CO2-Zielvorgabe, ist vor der Erstzulassung eine Sanktion zu bezahlen, sofern das Fahrzeug in den Geltungsbereich des CO2-Vollgzuges fällt. Ab 1.1.2024 gilt: Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper, welche vor mehr als zwölf Monaten vor der Zollanmeldung in der Schweiz im Ausland zugelassen wurden, sind vom CO2-Vollzug ausgeschlossen. Auch ausgenommen sind diese Fahrzeuge, welche vor mehr als sechs Monaten vor der Zollanmeldung in der Schweiz im Ausland zugelassen wurden und einen Kilometerstand von über 5’000 km haben.
Diese Sanktion wird nicht bei der Einfuhrverzollung erhoben, sondern nachträglich durch das Bundesamt für Energie BFE (bisher ASTRA). Um den Prozess zu starten, muss der Antragsteller beim Bundesamt für Strassen ASTRA nach erfolgter Anmeldung zur Zollveranlagung die notwendigen Importdaten im neuen Portal für Klein- und Direktimporteure eingeben: Informationen ASTRA
Weitere Informationen siehe: Merkblatt über den Import von Fahrzeugen