Eintrag/Löschung Halterwechsel verboten

Halterwechsel verboten

Wird der Zulassungsbehörde ein Fahrzeugausweis vorgelegt, der den Eintrag 178 "Halterwechsel verboten" enthält und keine Löschung vorhanden ist, so verweigert sie:

a) die Ausstellung des Fahrzeugausweises auf einen neuen Halter

b) die Löschung des Eintrags 178

Eintrag und Löschung durch eine Leasinggesellschaft

Seit dem 18. November 2013 wird die Meldung über den Eintrag oder die Löschung des Eintrag 178 von Leasinggesellschaften nur noch elektronisch übermittelt.

Der Antrag zum Abschluss eines eCode178 User-Vertrags ist der Geschäftsstelle der ZEK einzureichen. Diese prüft den Antrag und regelt die Formalitäten.

Eintrag und Löschung durch Dritte

Gemäss Art. 80 VZV kann die Ziffer 178 "Halterwechsel verboten" von so genannten „Dritten“ bei den Zulassungsbehörden beantragt und gelöscht werden. Die Einstellung und Löschung geschehen mittels je eines einheitlichen Formulars, welches nur im Original akzeptiert wird. Entsprechende Anträge werden dann durch das jeweilige Strassenverkehrsamt bearbeitet und der ZEK CLS übermittelt. Als solche „Dritte“ werden von den Strassenverkehrsämtern aber nur Personen mit sehr wenig Einträgen (max. 8-10 pro Jahr) akzeptiert. Alle anderen Personen (natürliche und juristische) müssen die Ziffer 178 elektronisch über die ZEK CLS pflegen und somit über den dafür erforderlichen Zugang zur ZEK CLS verfügen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.zek.ch unter der Rubrik "Code 178". 

Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

mailto:info@vsz.ch