Fahrzeugausweise

Als Fahrzeugausweis wird jene Urkunde bezeichnet, mit welcher der Nachweis erbracht wird, dass die behördliche Bewilligung zur Inverkehrsetzung eines bestimmten Fahrzeuges besteht. 

Die Angaben im Fahrzeugausweis sollen in erster Linie die einwandfreie Identifikation des Fahrzeuges erlauben. Ferner müssen auch jene Angaben ersichtlich sein, die für die Kontrolle der ordnungsgemässen Verwendung des Fahrzeuges sowie aus administrativen Gründen unbedingt erforderlich sind. Dagegen dient der Fahrzeugausweis niemals als Nachweis über das Eigentum am Fahrzeug.

Änderungen, von denen ein Ausweis betroffen ist, sind beim Verkehrssicherheitszentrum OW/NW innert 14 Tagen zu melden.

Link Namens- und Adressänderungen


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